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Bürgergeld: Verbände warnen vor Nullrunde

Berlin. Bei der turnusmäßig im Herbst anstehenden Fortschreibung der Bürgergeld-Regelsätze zum 1. Januar 2025 droht eine Nullrunde. Verbände und Gewerkschaften wiesen in dem Zusammenhang am Dienstag auf Unterversorgungslagen bei den Grundsicherungsbeziehenden und bestehende Mängel hin und appellierten an den Gesetzgeber, neuerliche Kaufkraftverluste zu verhindern.

Die Anpassung der Regelbedarfe an die Lohn- und Preisentwicklung wurde mit der Einführung des Bürgergelds überarbeitet. Die Neuregelung habe zwar den Vorteil gebracht, dass die extremen Preissteigerungen 2022–2023 besser berücksichtigt wurden als nach der alten Rechtslage, hieß es in einem Brief, der u. a. von DGB, VdK, AWO und SoVD unterschrieben wurde. Der neue Mechanismus stelle aber noch immer nicht sicher, dass Preissteigerungen vollständig kompensiert werden – erst recht nicht zeitnah.

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Der Regelsatz für 2025 würde u. a. wegen formal rückläufiger Preisentwicklung – ohne gesetzgeberisches Handeln – unverändert bei 563 Euro verbleiben. Für persönlichen Schulbedarf würde der Betrag ohne gesetzgeberische Korrektur sogar gesenkt. Denn hier besteht im Gegensatz zum Regelsatz kein Bestandschutz.

Tatsächlich sind die regelsatzrelevanten Preise seit der letzten Anpassung des Bürgergelds auf 563 Euro zum 1. Januar 2024 weiter gestiegen und werden auch im Jahresverlauf 2025 weiter steigen, heißt es im Brief weiter. Ohne Korrektur des gesetzlichen Fortschreibungsmechanismus komme es somit zu Kaufkraftverlusten für die Betroffenen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.06.2024, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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