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Ampel soll sich zu Waffen für Israel äußern

Berlin. Das Berliner Verwaltungs­gericht fordert die Bundesregierung auf, darzulegen, nach welchen Kriterien Waffenlieferungen nach Israel erfolgen, ohne dabei das Völkerrecht zu verletzen. Verlangt werden eine Darstellung der der bisherigen Genehmigungspraxis zugrundeliegenden Erwägungen sowie eine konkrete Stellungnahme bis zum 15. Mai 2024, wie aus einem Schreiben an die Bundesregierung vom 26. April hervorgeht, das junge Welt seit Montag vorliegt. Hintergrund ist ein im Februar von Berliner Anwälten eingereichter Eilantrag.

Das Gericht setzt demnach ­voraus, dass bis zum Entscheid über den Eilantrag vorerst keine unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallenden Waffenlieferungen nach Israel genehmigt werden, und droht einen Zwischenbeschluss an, der diese untersagt, sollte die Bundesregierung sich nicht daran halten. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.04.2024, Seite 1, Inland

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