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EuGH billigt Verlust der Staatsangehörigkeit

Luxemburg. Wer in der Bundesrepublik wieder die zuvor abgelegte türkische Staatsangehörigkeit annimmt, darf die deutsche Staatsbürgerschaft zunächst automatisch verlieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Die Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit würden auf nationaler Ebene geregelt. Es müsse aber sichergestellt sein, dass Betroffene wirksam überprüfen lassen könnten – vor Gerichten oder durch Behörden –, ob ein gegebenenfalls mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit einhergehender gleichzeitiger Verlust der EU-Unionsbürgerschaft individuell »unverhältnismäßige Folgen« habe. In dem Fall müsse die Nationalität beibehalten werden können. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.04.2024, Seite 4, Inland

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