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Britisches Arbeitsrecht schützt nicht bei Streiks
London. Das britische Arbeitsrecht schützt Beschäftigte nicht ausreichend vor Konsequenzen durch Unternehmer, wenn sie an Streiks teilnehmen. Vielmehr verstößt es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, weil es Unternehmen die Möglichkeit einräumt, Sanktionen zu verhängen. Zu dieser Auffassung gelangte am Mittwoch der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs. Er verwies darauf, dass Beschäftigte, die wegen Teilnahme an rechtmäßigen Streikaktionen entlassen werden, in Großbritannien Klage wegen unfairer Entlassung einreichen könnten. Beschäftigte, die disziplinarische Maßnahmen erleiden, die nicht bis zur Entlassung reichen, seien jedoch nicht ausdrücklich geschützt. (Reuters/jW)
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