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10.04.20241 Leserbrief
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NRW: Ministerin verstieß gegen Verfassung
Münster. Indem sie Akten zur Flutkatastrophe zurückhielt, hat Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) gegen die Verfassung verstoßen. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster am Dienstag. Die Bauministerin habe den Beschluss eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Vorlage von Akten »nur unzureichend erfüllt«. Damit habe sie ein Ausschussrecht verletzt, das sich aus der Verfassung ergebe, hieß es zur Begründung. Der Untersuchungsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag ist damit befasst, behördliche Entscheidungen während der Flutkatastrophe im Juli 2021 zu untersuchen. Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs forderte das Gremium im November 2022 bei der Bauministerin vorhandene Akten an. Die Ministerin habe daraufhin zehn Blätter vorgelegt. Eine Vorlage weiterer Akten lehnte sie ab. (AFP/jW)
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B.S. aus Ammerland 10. Apr. 2024 um 10:07 UhrSchaut auf diese Partei … unzählige Affären und Skandale, kriminelle Politiker/Innen und immer wieder lässt die Gesellschaft sich manipulieren. Auch in diesem Fall werden selbst die Hühneraugen zu gedrückt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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