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Amazon muss ein Werbearchiv anlegen

Luxemburg. Onlineriese Amazon muss ein Werbearchiv mit detaillierten Informationen zu seiner Onlinewerbung zugänglich machen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies einen hiergegen gerichteten Eilantrag am Mittwoch ab. Nachdem die EU-Kommission Amazon im April 2023 als »sehr große Onlineplattform« eingestuft hatte, ist das Unternehmen dazu verpflichtet. Ein erster Eilantrag wurde vor dem EU-Gericht angenommen, EuGH-Vize Lars Bay Larsen wies diesen aber nun ab. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.03.2024, Seite 9, Kapital & Arbeit

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