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Tesla: Gericht verfügt Neustart von Betriebsratswahl

Frankfurt an der Oder. Das Arbeitsgericht in Frankfurt an der Oder hat dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung zum Neustart der Betriebsratswahl im Tesla-Werk in Grünheide stattgegeben. Das Gericht teilte die Kritik der IG Metall, dass Produktionsarbeiter durch die zweiwöchige Fertigungspause beim US-Autobauer bei der Kandidatenaufstellung benachteiligt seien, teilte die Gewerkschaft mit. Das Gericht habe den Start der Wahl zudem insgesamt als verfrüht angesehen, »weil der Stichtag zur Einleitung von Neuwahlen erst am 29. Februar 2024 erreicht sei«. Die eingeleitete Wahl sei abzubrechen und nicht vor dem Stichtag neu einzuleiten. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.02.2024, Seite 2, Inland

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