-
21.08.2023
- → Inland
Rechte Vorfälle: Gericht gibt Exsoldat Recht
Berlin. Ein nach wiederholten Meldungen über rechte Vorfälle in der Bundeswehr entlassener Soldat hat vor Gericht Recht bekommen. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte der Bundeswehr, die zahlreichen Meldungen des Exsoldaten über neonazistische Vorfälle als »überwiegend haltlos und unbegründet« zu bezeichnen, wie das Portal T-Online am Sonntag berichtete. Demnach wurde der Großteil der eingereichten Meldungen gar nicht überprüft. Der Soldat soll mehr als hundert Fälle von neonazistischen Äußerungen und Einstellungen gemeldet haben. Das Verteidigungsministerium erklärte, die Meldungen seien nicht ausreichend belegbar gewesen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!