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Geflüchtete: Kommunen für Grundgesetzänderung

Berlin. Der Städte- und Gemeindebund regt eine Änderung des Grundgesetzes an, um die Aufwendungen für die Versorgung von Geflüchteten zu Gemeinschaftsaufgaben von Bund, Ländern und Kommunen zu erklären. Damit wäre »sichergestellt, dass die Kosten je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden müssen«, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Handelsblatt (Montag). Auch solle die Erstattung des Bundes »an den tatsächlichen Kosten der einzelnen Personen« ausgerichtet sein. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.06.2023, Seite 4, Inland

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