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Aus: Ausgabe vom 18.04.2023, Seite 4 / Inland

Bayern-AfD wird weiter beobachtet

München. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte Anträge der Partei dazu am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden. Es »lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, nämlich die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen«. Äußerungen von Mitgliedern »zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien«. (dpa/jW)

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