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Zugangsregeln für Bundestag verschärft

Berlin. Im Bundestag gelten künftig schärfere Zugangs- und Verhaltensregeln. So werden zum Beispiel auch Abgeordnete grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise am Eingang der Gebäude zu zeigen. Auch für kurzfristig angemeldete Gäste soll es eine Zuverlässigkeitsprüfung geben, bevor sie ein Bundestagsgebäude betreten. Der Kreis derjenigen Personen, die beim Betreten die Sicherheitskontrollen durchlaufen müssen, wird ausgeweitet. Für Besitzer von Bundestagsausweisen, die nicht durch diese Kontrollen gehen müssen, sollen stichprobenartige, anlassunabhängige Sicherheitskontrollen an den Eingängen möglich sein. Den Änderungen hatte der Ältestenrat am Donnerstag zugestimmt, wie das Parlament mitteilte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.03.2023, Seite 4, Inland

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