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Städtebund: Betreuung oft nicht umsetzbar

Berlin. Der Städte- und Gemeindebund fordert eine vorläufige Aussetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf unbestimmte Zeit. Insbesondere in den westdeutschen Bundesländern gebe es erhebliche strukturelle Hindernisse für eine solche Betreuung, sagte Verbandspräsident Uwe Brandl am Mittwoch in Berlin: »Da haben Sie die Räume teilweise nicht.« Neben hohen Baupreisen fehlten vor allem die Flächen für neue Einrichtungen. Hinzu komme der Fachkräftemangel. Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen sei deshalb vielerorts nicht umsetzbar. Bund und Länder hatten 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen, der schrittweise eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift die Regelung bei Kindern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Klassen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.01.2023, Seite 1, Inland

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