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Karlsruhe: Beteiligung an EU-Fonds rechtens

Karlsruhe. Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Coronaaufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zurück, mit dem der Bundestag vergangenes Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte. Die Vorsitzende und Vizegerichtspräsidentin Doris König sagte, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags werde nicht beeinträchtigt. Das Programm soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.12.2022, Seite 4, Inland

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