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Schlecker: BGH lässt Schaden durch Kartell prüfen

Karlsruhe. Der Insolvenzverwalter der pleite gegangenen Drogeriemarktkette Schlecker kann auf Millionenbeträge von früheren Lieferanten wegen illegaler Preisabsprachen hoffen. Der Bundesgerichtshof entschied am Dienstag, es müsse neu geprüft werden, ob Schlecker Schaden durch Kartellabsprachen von Zulieferern entstanden sei. Er verwies das Verfahren zurück ans Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Dieses hatte im Mai 2020 einen Schaden verneint. Mit dem Urteil des Karlsruher Kartellsenats hatte die Revision des Insolvenzverwalters Erfolg. Er fordert von den Kartellteilnehmern 212 Millionen Euro Schadenersatz. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.11.2022, Seite 2, Inland

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