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Erste Sparverordnung: Büros werden kälter

Frankfurt am Main. Die Bundesregierung hat eine erste Energieeinsparverordnung auf den Weg gebracht. Ab 1. September soll die Temperatur in öffentlichen Gebäuden nur noch höchstens 19 Grad Celsius betragen (bisher liegt die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad), Flure und Foyers sollen kalt bleiben. Ausgenommen sind soziale Einrichtungen. Außerdem sollen Gebäude und Denkmäler nachts nicht mehr angestrahlt, Leuchtreklame von 22 bis sechs Uhr untersagt werden. Diesen Entwurf beschloss das Kabinett am Mittwoch. Eine zweite Verordnung zum 1. Oktober soll folgen. Hans-Jürgen Urban aus dem Vorstand der IG Metall bescheinigte »Schal und Handschuhen im Büroalltag« am Mittwoch eine »produktivitätsbremsende Wirkung« und warnte: »Hohe Krankenstände könnten sich auch als Bumerang für die Wirtschaft erweisen.« (AFP/dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2022, Seite 1, Inland

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