Zum Inhalt der Seite

Moskau tritt aus Europarat aus

Foto: Rainer Jensen/dpa

Strasbourg. Russland wird eigenen Angaben zufolge aus dem Europarat austreten. »Die Entscheidung, aus dem Europarat auszutreten, ist gefallen. Der entsprechende Brief von Außenminister Sergej Lawrow wurde dem Generalsekretär der Organisation übergeben«, sagte der Leiter der russischen Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Rates, Pjotr Tolstoi, am Dienstag der Agentur Interfax zufolge. »Russland tritt freiwillig aus dem Europarat aus, dies ist eine ausgewogene und wohlüberlegte Entscheidung.«

Wie ein Sprecher des Europarats in Strasbourg am Dienstag mitteilte, habe der Generalsekretär die förmliche Notifizierung des Rücktritts sowie die Information der Russischen Föderation über die Absicht erhalten, die Europäische Menschenrechtskonvention zu kündigen. Der Europarat hatte seinerseits mögliche Schritte in Richtung eines Ausschlusses Russlands angekündigt.

Der Europarat wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in seinen 47 Mitgliedstaaten und gehört nicht zur EU. Das Gremium hatte vor gut zwei Wochen mit der Suspendierung der russischen Mitgliedschaft auf den russischen Einmarsch in die Ukraine reagiert. Diese Entscheidung galt als historisch. Daraufhin kündigte Moskau seinerseits am vergangenen Donnerstag an, als Reaktion nicht länger an der Arbeit in dem Gremium teilnehmen zu wollen. »Russland wird sich nicht an der Umwandlung der ältesten Organisation Europas durch die NATO und die ihr gehorsam folgende EU in eine weitere Plattform für westliche Vorherrschaft und Narzissmus beteiligen«, hieß es aus dem Außenministerium. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen am 16.03.2022, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!