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Aus: Ausgabe vom 06.01.2022, Seite 11 / Feuilleton
Pop

Baby unter Wasser

Im Streit um das Foto eines nackten Babys auf dem Plattencover des Nirvana-­Albums »Nevermind« hat ein Richter in Los Angeles die Forderung des Klägers vorerst abgewiesen. Der mittlerweile 30 Jahre alte Mann hatte die ehemaligen Mitglieder der Grunge-Band verklagt, weil es sich seiner Meinung nach beim Coverfoto um Kinderpornographie handele. Das Bild auf dem Album zeigt ihn als nacktes Baby unter Wasser, wie er in Richtung einer Dollarnote an einem Angelhaken zu schwimmen scheint. Die Rechteverwalter der Band haben argumentiert, dass der Kläger Jahrzehnte von seiner Berühmtheit profitiert hat und als »Nirvana Baby« öffentlich auftrat. Sie forderten, die Klage abzuweisen. Weil der Mann auf diese Argumente nicht fristgerecht bis 30. Dezember vor Gericht reagierte, wies Richter Fernando Olguin die Klage am Montag ab. In der Begründung räumt Olguin dem Kläger nun bis 13. Januar eine letzte Frist für eine erneute Beschwerde ein. (dpa/jW)

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