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27.09.2021 / Feuilleton / Seite 10

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Erwin Riess

»Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.« – Österreichisches Bundespflegegeldgesetz, 1. Abschnitt, Paragraph 1, Zweck des Pflegegeldes

Vor dem Schutzhaus zur Zukunft auf der Schmelz im 15. Wiener Gemeindebez...

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