EuGH stärkt Rechte von Schutzsuchenden in BRD
Luxemburg. Deutsche Behörden dürfen schutzsuchende Geflüchtete nicht allein auf Grundlage einer vergleichsweise niedrigen Zahl von zivilen Opfern in Konfliktgebieten abweisen. Wenn Behörden systematisch nur ein einziges quantitatives Kriterium anwendeten, könnten Personen ausgeschlossen werden, die tatsächlich Schutz benötigen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Eine ernsthafte individuelle Bedrohung kann demnach nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Verhältnis der Zahl ziviler Opfer zur Gesamtzahl der Bevölkerung in einem Konfliktgebiet eine bestimmte Schwelle erreicht. Es sei eine umfassende Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls erforderlich. (dpa/jW)
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