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15.05.20211 Leserbrief
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Rüstungslobbyist aus BRD in Griechenland festgenommen
Berlin. In Griechenland hat die Polizei offenbar einen flüchtigen Rüstungsmanager aus der Bundesrepublik festgenommen. Bereits am 16. April sei der 58jährige im westgriechischen Parga verhaftet worden, wie die Welt am Freitag unter Berufung auf Justizdokumente berichtete. Der Verhaftete war 2019 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann war bis Anfang 2018 für die Öffentlichkeitsarbeit eines Rüstungsunternehmens verantwortlich gewesen. (AFP/jW)
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Manfred Klag 15. Mai 2021 um 11:21 UhrWer ein Unrechtsurteil bekommt, wird mit Hass, Wut und Zorn aufgeladen und sucht nach Auswegen. Bei Herrn Meuter war es das Exil. Bei Landesverratsverfahren läuft vieles schief. Insbesondere hat sich die Justiz zum verlässlichsten Staatssicherheitsrisiko entwickelt. Denn der seit 1994 eingeführte gesetzliche Geheimschutz (SÜG, VSA) ist in der Justiz ein Fremdwort und wird selbst bei Landesverratsverfahren nicht angewandt (https://natospion.de). Die Strafjustiz bleibt stur bei ihren Kommentaren zu längst überholten Urteilen aus den 50er bis 80er Jahren. Denn danach darf der Richter nachträglich »materiell« entscheiden, ob eine Sache ein Staatsgeheimnis war. Die aktuellen Geheimschutzvorschriften interessieren die Justiz nicht. Da sollten Beschäftigte im Geheimschutz auf der Hut sein. Auch wenn sie stets die Vorschriften beachten, kann sie ein Richter auch mit offenen Daten zum Landesverräter verurteilen und ihr Leben ruinieren. Dass bei Landesverratsverfahren vieles nicht rechtens ist, ist spätestens seit dem Fall netzpolitik.org bekannt. Dort verteilte der Verfassungsschutz seine vertraulichen Informationen, aber die Empfänger sollten dafür bestraft werden! Ähnlich war es bei Meuter: Die geheime Verschlusssache stammte nachweislich aus dem Büro von MdB Prof. Dr. Lamers (CDU). Bei Meuter wurde sie nicht gefunden. Weil ein anderer, der selbst das Papier hatte, sagte, er habe es von Meuter bekommen, wurde Meuter zum Landesverräter verurteilt. Bei der deutschen Justiz geht alles. In beiden Fällen schützt die Justiz die Sicherheitsverfehlungen der Offiziellen: Verfassungsschutz bzw. MdB Lamers; Unschuldigen wird ihr Leben ruiniert. Bei netzpolitik.org hat der Herdentrieb der Medien das noch verhindert. Bei dem kleinen Meuter hatte man es durchgeboxt. Da sich der 7. Strafsenat weigerte, eine solche Klage anzunehmen, gab sie der Generalbundesanwalt einfach dem 6. Strafsenat beim OLG Düsseldorf. Der hatte sich für eine Verurteilung bereiterklärt! Das ist Rechtstaat à la Generalbundesanwalt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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