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AfD-Ausschluss von Exlandeschefin nichtig

Berlin. Die frühere AfD-Landeschefin in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, hat erfolgreich gegen ihren Parteiausschluss geklagt. Das Landgericht Berlin gab am Donnerstag einer Klage gegen den AfD-Bundesvorstand statt. Sie bleibt damit Mitglied der Partei. Eine Begründung lieferte die zuständige Zivilkammer des Landgerichts zunächst nicht mit. Sie verwies auf den noch ausstehenden Schriftsatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte Sayn-Wittgensteins 2019 wegen »parteischädigenden Verhaltens« ausgeschlossen, wie zuvor die AfD-Fraktion im Kieler Landtag. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.04.2021, Seite 2, Inland

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