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Rechte von Rentnern gestärkt

Kassel. Menschen mit geringen Einkünften müssen keinen Wohngeldantrag stellen, um aus dem Sozialhilfebezug zu kommen. Sie können sich auch für die Sozialhilfe entscheiden, etwa um so Zugang zu vergünstigten Kultur- und Nahverkehrstickets zu bekommen, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Es gab damit einem Altersrentner aus Berlin recht. Diesem reichte seine Rente nicht aus, mit Wohngeld wäre er aber über das Sozialhilfeniveau gekommen. Dennoch beantragte er 2016 nicht Wohngeld, sondern Sozialhilfe. Grund war insbesondere der »Berlinpass«. Dieser ermöglicht den Kauf einer Monatskarte für den Nahverkehr für heute nur 27,50 statt regulär 86 Euro. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.03.2021, Seite 5, Inland

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