27.03.2021
Olafs Fünfjahresplan
Zu Lust und Risiken des Kapitalverkehrs
Von Lucas Zeise
Die »Schuldenbremse« soll gemäß den Beschlüssen des Bundestages ab 2023 wieder gelten. Der wahrscheinlich bis Herbst amtierende Finanzminister Olaf Scholz darf also in der Finanzplanung ab 2023 nur eine minimale Neuverschuldung einkalkulieren. Scholz’ Plan bis 2025 plus der geplante Haushalt für das nächste Jahr wurden vom Bundeskabinett gebilligt und am vergangenen Mittwoch der Presse vorgestellt. Die interessierte sich an diesem Tag für die sensationelle Entschuld...
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