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Bundeswehr: Urteil zu Vergabeverfahren

Bonn. Das im vergangenen Jahr gestoppte Vergabeverfahren für den Kauf neuer schwerer Transporthubschrauber der Bundeswehr muss nicht fortgesetzt werden. Das hat die 1. Vergabekammer beim Bundeskartellamt entschieden, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Das Beschaffungsamt der Bundeswehr hatte das Verfahren aufgehoben, weil die Angebotspreise der Bieter deutlich über den im Bundeshaushalt für die Beschaffung der Hubschrauber veranschlagten Kosten lagen. Lockheed-Martin hatte bei der Vergabekammer beantragt, die Bundeswehr zur Fortsetzung des Vergabeverfahrens zu verpflichten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2021, Seite 4, Inland

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