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29.01.2021

Aufklärung verweigert

Urteil im Mordfall Walter Lübcke

Von Arnold Schölzel
Nein, die bundesdeutsche Justiz will nicht: Das Urteil im Mordfall Walter Lübcke widerspiegelt – so wie das zum NSU – gewohnheitsmäßige Arbeitsverweigerung. Faschistische Verbrechen werden nicht aufgeklärt, sie haben Einzeltaten wirrer, beschränkter oder notorischer Gewalttäter zu sein. Die Inspirations- und Mordanstiftungspartei AfD, in deren Parlamentsfraktionen nicht wenige Staatsanwälte und Richter sitzen, kann sich weiter für unschuldig erklären.Laut Bundesregi...

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