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Lübcke-Prozess: Urteil am 28. Januar

Frankfurt am Main. Das Urteil im Prozess um den neonazistischen Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird voraussichtlich am 28. Januar verkündet. Grund dafür sind Terminverschiebungen bei den Plädoyers der Verteidigung. Ursprünglich war am Donnerstag der Schlussvortrag der Anwälte des Hauptangeklagten Stephan Ernst vor dem Oberlandesgericht Frankfurt vorgesehen. Dieser fiel jedoch aus, weil das Gericht noch einmal in die Beweisaufnahme einstieg, Anträge der Nebenklage ablehnte und einen rechtlichen Hinweis erteilte. Ernsts Anwälte sollen am kommenden Donnerstag plädieren, am 26. Januar die Anwälte des zweiten Angeklagten Markus Hartmann. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.01.2021, Seite 4, Inland

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