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Ungarn verstößt gegen EU-Asylrecht

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat erneut Teile des restriktiven Asylsystems in Ungarn für rechtswidrig erklärt. Es sei unzulässig, dass Ungarn »illegal« eingereiste Migranten abschiebe, ohne den Einzelfall zu prüfen, befand das höchste EU-Gericht am Donnerstag. Damit verstoße das Land gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie für Rückführungen. Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission. Nach Einschätzung der für die Einhaltung von EU-Recht zuständigen Behörde ist nicht gewährleistet, dass Entscheidungen über Rückführungen einzeln erlassen werden und die Migranten Informationen über Rechtsbehelfe erhalten. Der EuGH gab der EU-Kommission nun weitgehend recht. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.12.2020, Seite 7, Ausland

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