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Fall Lübcke: Mitangeklagter sagt erstmals aus

Frankfurt am Main. Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Mitangeklagte Markus Hartmann am Donnerstag erstmals ausgesagt und dabei den Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffenrecht zurückgewiesen. Dabei geht es um eine »Deko«-Waffe aus seinem Besitz, die nicht ausreichend schussunfähig gemacht worden war. Hartmann sagte vor dem Frankfurter Oberlandesgericht, er habe die Maschinenpistole als Sammlerstück gekauft und sei davon ausgegangen, dass sie ordnungsgemäß abgeändert worden sei. Hartmann schwieg bisher in dem Prozess zu den Tatvorwürfen. Ihm wird in dem Mordfall Beihilfe vorgeworfen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.12.2020, Seite 2, Inland

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