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Eilantrag gegen »Mietendeckel« scheitert

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Berliner Vermieters abgelehnt, die zweite Stufe des sogenannten Mietendeckels in der Hauptstadt auszusetzen. Vermietern drohten durch das Inkrafttreten keine schweren Nachteile, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die zweite Stufe soll am 23. November in Kraft treten und sieht die Absenkung vieler Mieten auf gesetzlich festgelegte Sätze vor. Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft, die 24 Wohnungen in Berlin vermietet. Das Gericht erklärte, es sei nicht ersichtlich, dass die zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen einer Mietsenkung in einem Teil der Wohnungen existenzbedrohende Ausmaße annähmen. Sollte das Gericht im kommenden Jahr entscheiden, dass der Mietendeckel verfassungswidrig sei, könne die zu wenig bezahlte Miete rückwirkend eingefordert werden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.10.2020, Seite 1, Inland

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