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Erfolg für Kohl-Witwe in Streit um Tonbänder

Karlsruhe. Der ehemalige Ghostwriter des 2017 verstorbenen Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU), Heribert Schwan, muss Kohls Witwe sagen, welche Aufzeichnungen er aus den langen Gesprächen mit ihm noch in seinem Besitz hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz. Die Herausgabe der Originalbänder hatte Helmut Kohl noch zu Lebzeiten erstritten. Auf Dokumente und Akten, die Schwan für seine Arbeit an Kohls Memoiren zur Verfügung gestellt wurden und die möglicherweise nicht vollständig zurückgegeben wurden, dürfte die Kohl-Seite allerdings keinen Zugriff mehr bekommen. Diese Ansprüche sind laut BGH verjährt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.09.2020, Seite 4, Inland

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