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Lübcke-Prozess: Anwalt entpflichtet

Frankfurt am Main. Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist einer der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan Ernst abgesetzt worden. Der Senat stimmte einem Antrag auf Entpflichtung Frank Hannigs zu, wie der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Dienstag sagte. Das Vertrauensverhältnis zwischen Ernst und seinem Anwalt sei zerstört (siehe jW vom 28.7.2020). Hannig habe in der Verhandlung am Montag Anträge gestellt, die inhaltlich nicht abgestimmt gewesen seien und den Interessen seines Mandanten widersprächen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.07.2020, Seite 4, Inland

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