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Aus: Ausgabe vom 23.07.2020, Seite 4 / Inland

Verfassungsschutz muss Bericht ändern

München. Der bayerische Verfassungsschutzbericht 2019 ist teilweise unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Hintergrund ist eine erfolgreiche Klage des revisionistischen Ingolstädter Vereins »Zeitgeschichtliche Forschungsstelle«. Dieser hatte dagegen geklagt, im Bericht als »rechtsextremistische Organisation« aufgeführt zu werden. Das Gericht gab dem Verein mit einem Urteil vom 17. Juli recht, wie ein Sprecher am Mittwoch bestätigte.(dpa/jW)

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