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22.05.2020
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Diffamierung von VVN-BdA bleibt unbegründet
Berlin. Die Bundesregierung verweigert gegenüber der Opposition Auskünfte darüber, weswegen die »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten« (VVN-BdA) in Verfassungsschutzberichten erwähnt wird. Dadurch werde eine parlamentarische Kontrolle der Geheimdienstaktivitäten unmöglich gemacht, kritisierte die VVN-BdA in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die Organisation verwies darin auf die Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Die Linke, in der diese nach Gründen für den Entzug der Gemeinnützigkeit gefragt hatte.
Die Auskünfte könnten »negative Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden« haben, zitierte der Verband aus der Antwort der Bundesregierung. So werde den Behörden ein »Freifahrtschein für die weitere Diffamierung antifaschistischer Organisationen« gegeben, so die VVN-BdA. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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