04.05.2020
Vorauseilender Gehorsam
Innenminister verbietet Hisbollah. Gastkommentar
Von Werner Ruf
Am 30. April verhängte Innenminister Horst Seehofer ein »Betätigungsverbot« gegen die (schiitische) libanesische Hisbollah (Partei Gottes) in Deutschland. Vier Moscheen und einige Vereinsräume wurden durchsucht. Was das »Betätigungsverbot« genau ist, lässt sich nicht präzise sagen: Es bezieht sich wohl auf das Zeigen von Flaggen, Symbolen und Kennzeichen oder sonstige Unterstützung. Die Hisbollah wird vom Verfassungsschutz als terroristische Vereinigung eingestuft. ...
Artikel-Länge: 2902 Zeichen


