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Hinweis

In unserem Beitrag »Leben im Ausnahmezustand« vom 24. März 2020 beschrieben wir, wie der Immobilienkonzern Akelius in Berlin eine Mieterin trotz Coronakrise noch während ihrer Unterquarantänestellung aus der Wohnung werfen wollte. Wir behaupten nicht und wollten im Bericht keineswegs behaupten, dass der Konzern bei Einleitung oder beim Betreiben des Räumungsverfahrens gewusst hatte, dass die betroffene Mieterin unter Quarantäne stand.

Die Redaktion

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.04.2020, Seite 2, Inland

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