-
25.03.2020
- → Inland
Dresden: Mehrjährige Haftstrafen für Neonazis
Dresden. Im Prozess um die rechtsterroristische Vereinigung »Revolution Chemnitz« hat das Oberlandesgericht Dresden die acht Angeklagten zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. Damit wurde am Dienstag die unterschiedliche Tatbeteiligung der Männer zwischen 22 und 32 Jahren geahndet. Der Senat sah bei allen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an, beim Rädelsführer auch die Gründung. Fünf Beschuldigte wurden zudem noch wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt, einer auch wegen Körperverletzung.
Die Gruppe hatte sich im September 2018 gegründet, während es in Chemnitz zu rechten Ausschreitungen kam. Hintergrund dafür war der gewaltsame Tod eines Mannes bei einer Auseinandersetzung am Rande des Chemnitzer Stadtfestes Ende August. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!