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Fall Lübcke: Ernst weiter Hauptverdächtiger

Karlsruhe. Im Mordfall Walter Lübcke beschuldigt der Hauptverdächtige Stephan Ernst seit dem Widerruf eines Geständnisses seinen mutmaßlichen Komplizen – die Ermittler halten ihn aber unverändert für den Todesschützen. Das sei »nach wie vor hochwahrscheinlich«, heißt es in einem Beschluss des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. März, der am Montag veröffentlicht wurde. Das frühere Geständnis des 46jährigen füge sich »in die Spurenlage am Tatort ein«. Sein mutmaßlicher Helfer, Markus H., ist allerdings nach wie vor der Beihilfe zum Mord dringend verdächtig und bleibt deshalb in Untersuchungshaft. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2020, Seite 2, Inland

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