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Exrüstungslobbyisten müssen Haft antreten

Düsseldorf. Die Hafturteile gegen zwei ehemalige Rüstungslobbyisten durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) sind rechtskräftig. Das OLG hatte die 61 und 56 Jahre alten Männer im Juli 2019 wegen Offenbarens von Staatsgeheimnissen zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und drei Monaten bzw. zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof habe ihre Revisionen nun verworfen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die Männer, ein ehemaliger Pilot und ein Exjournalist, hatten geheime Erläuterungen zu einem Haushaltsentwurf des Verteidigungsministeriums besessen und weitergeleitet. Der Sicherheitsdienst des Unternehmens hatte bei einer Routinekontrolle eine Kopie des Dokuments in einem unverschlossenen Rollcontainer gefunden. Den detaillierten Finanzplan für einzelne Rüstungsprojekte hatte der 56jährige aus dem Büro eines Bundestagsabgeordneten erhalten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.02.2020, Seite 5, Inland

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