Zum Inhalt der Seite

Gericht: Wahlplakat der NPD zulässig

Potsdam. Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass der Slogan »Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt« von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Plakatiert hatte ihn die faschistische NPD zur Europawahl 2019. Das Gericht widersprach der Einschätzung, der Slogan könne den Eindruck vermitteln, alle in der BRD lebenden Ausländer seien als potentielle Straftäter von Tötungsdelikten zu betrachten. Vielmehr stehe der Spruch im Kontext eines Wahlkampfs und wolle abstrakt »auf vermeintliche Folgen der Migration« aufmerksam machen. Dabei verkenne die Kammer nicht, dass jene Kampagne »unsachlich, geschmacklos sowie politisch unkorrekt ist«. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 07.01.2020, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!