- → Aktion
Phantasiepreise und farbige Teeküchen
Wer umziehen muß, hat viel zu erzählen
Liebe Leserinnen und Leser, wer umziehen muß und die Angebote prüft, muß sich mit höchst unterschiedlichen Vermietern befassen. Wir erleben das gerade. Da bietet der eine Räume zu Phantasiepreisen an, aus denen mit viel Eigenarbeit etwas Geeignetes werden könnte. Woanders darf man sich noch die Farbgestaltung der Teeküche plus passender Küchenmöbel auf Kosten des Hauses aussuchen. Die meisten Angebote liegen dazwischen: Der eine läßt über den Preis mit sich reden, der andere gibt einen Nachlaß, wenn man noch einen Mieter mitbringt. Wir kämpfen natürlich auch um jeden Cent.
* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
