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Aus: Ausgabe vom 03.12.2019, Seite 5 / Inland

Frauenärztin verurteilt nach Paragraph 219 a

Berlin. Das Kammergericht Berlin hat die Verurteilung einer Frauenärztin wegen unzulässiger Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft bestätigt. Damit ist die vom Amtsgericht Tiergarten verhängte 2.000-Euro-Geldstrafe gegen die Medizinerin wegen Verstoßes gegen den reformierten Paragraphen 219 a Strafgesetzbuch rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle nur dann eine Tathandlung straflos bleiben, wenn über die bloße Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen informiert werde. Im vorliegenden Fall aber sei auch auf die dabei angewandte Behandlungsmethode hingewiesen und der Zusatz »in geschützter Atmosphäre« hinzugefügt worden. (AFP/jW)

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