-
27.11.2019
- → Inland
Verfassungsbeschwerde im Fall Oury Jalloh
Karlsruhe. Die Familie von Oury Jalloh hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt. Dies habe die Rechtsanwältin des Bruders bereits am Montag fristgerecht getan, wie die »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« am Dienstag mitteilte. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unter anderem gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg, keine öffentliche Anklage verdächtiger Personen in dem Fall anzuordnen. Der Asylbewerber Oury Jalloh war 2005 in einer Zelle des Polizeireviers Dessau verbrannt. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!