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Verfassungsbeschwerde im Fall Oury Jalloh

Karlsruhe. Die Familie von Oury Jalloh hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt. Dies habe die Rechtsanwältin des Bruders bereits am Montag fristgerecht getan, wie die »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« am Dienstag mitteilte. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unter anderem gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg, keine öffentliche Anklage verdächtiger Personen in dem Fall anzuordnen. Der Asylbewerber Oury Jalloh war 2005 in einer Zelle des Polizeireviers Dessau verbrannt. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.11.2019, Seite 2, Inland

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