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06.11.2019

Risse im Sanktionsregime

Karlsruhe beschränkt Hartz-IV-Kürzungen

Von Simon Zeise
Gnade vor Unrecht: Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass Hartz-IV-Bezieher nicht mit Strafen überzogen werden dürfen, die das Existenzminimum bedrohen. Erwerbslosen darf künftig nicht mehr als 30 Prozent der ihnen zustehenden Bezüge gekürzt werden. Schluss ist mit der Methode, den Betroffenen sämtliche Sozialbezüge zu verwehren. Ein kleiner, aber wichtiger Erfolg für Millionen Menschen, die dem Sanktionsregime ausgesetzt sind. Doch beseitigt ist ...

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