-
27.09.2019
- → Inland
Kennzeichnungspflicht für Polizisten bestätigt
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte als rechtmäßig bestätigt. Zwar greife die Pflicht zum Tragen eines Namensschildes oder einer Nummer in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizisten ein. Dieser Eingriff sei aber verfassungsgemäß, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag. Es wies damit die Revisionen zweier Polizisten aus Brandenburg gegen vorherige Urteile zurück.
Die Kennzeichnungspflicht gewährleiste eine leichtere Aufklärbarkeit bei illegalem Handeln von Polizisten, so das Gericht. Die klagenden Beamten sagten in der mündlichen Verhandlung, dass sie wegen der Namensschilder um ihre Sicherheit und die ihrer Familien fürchteten. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es in einer ganzen Reihe von Bundesländern, darunter Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!