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Steuerliche Förderung von Jobtickets

Berlin. Um Berufspendler zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu motivieren, soll das vom Unternehmen bezuschusste Jobticket besser als bisher steuerlich gefördert werden. Das geht laut einem Medienbericht aus dem Entwurf für das Jahressteuergesetz hervor. Danach können die Zuschüsse künftig pauschal mit 25 Prozent versteuert werden.

Die Neuregelung ist eine Alternative zu der seit Anfang 2019 bestehenden Möglichkeit, nach der die Zuschüsse komplett steuerfrei bleiben, dann aber auf die allgemein beliebte Entfernungspauschale angerechnet werden müssen, die Beschäftigte für den Arbeitsweg geltend machen können. Die neue Variante ist laut dem »Redaktionsnetzwerk Deutschland« zum Beispiel für Pendler interessant, die nicht vollständig auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können und teilweise noch auf das Auto angewiesen sind. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.04.2019, Seite 5, Inland

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