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Dieselskandal: Umwelthilfe erhält Akteneinsicht

Berlin. Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Akten zum Dieselskandal gewähren. Die Entscheidung gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bekannt. Verhandelt wurden zwei Berufungsverfahren der DUH. Beide Berufungen wies das Gericht nun zurück, mit der Begründung, dass die Information der Öffentlichkeit wichtiger sei als das Geheimhaltungsinteresse.

Im ersten Verfahren hatte der Verband verlangt, Unterlagen aus der »Untersuchungskommission Volkswagen« einsehen zu dürfen. Im anderen Verfahren geht es um Dokumente, die beweisen sollen, dass Volkswagen gefälschte CO2-Werte bei Autos zugegeben habe. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.03.2019, Seite 2, Inland

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