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Aus: Ausgabe vom 13.03.2019, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Schutz für Whistleblower

Strasbourg. Hinweisgeber für Skandale sollen in der EU künftig besser geschützt werden. Die Mitgliedsstaaten und das Europaparlament einigten sich in der Nacht zum Dienstag in Strasbourg auf EU-weite Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern. Wie letztere Verstöße gegen EU-Recht künftig melden, können sie frei wählen. Die Hinweisgeber können sich an eine zuständige Behörde oder auch direkt an die Öffentlichkeit wenden, wenn die Behörden nicht angemessen auf einen gemeldeten Missstand reagieren oder das öffentliche Interesse gefährdet wird. (dpa/jW)

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