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01.03.2019
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Wahlfälschung in Stendal: Klage erweitert
Stendal. Die Stadt Stendal geht nicht mehr davon aus, dass bei der Fälschung der Stadtrats- und Kreistagswahl am 25. Mai 2014 ein Einzeltäter am Werk war. Sie hat ihre Klage erweitert und fordert nun auch vom langjährigen CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel Schadenersatz. Das meldete am Donnerstag der MDR. Wie die Mehrheit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Landtag verwirft demnach nun auch die Stadt die Annahme, dass der damalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt allein gehandelt hat. Das allerdings wird weiterhin von der Landes-CDU behauptet. Gegen Kühnel wird, wie im Januar 2019 bekannt wurde, wieder ermittelt, nachdem das Verfahren 2016 eingestellt worden war. Die Stadt geht dem MDR zufolge nun davon aus, dass Gebhardt und Kühnel die Tat gemeinsam begangen haben. 2014 waren mehr Briefwahlunterlagen an einzelne bevollmächtigte Personen herausgegeben worden als erlaubt. Die Vollmachten waren gefälscht, die Briefwahlunterlagen wurden von Dritten ausgefüllt. Bei der Wiederholung der Wahl wurden erneut Unterlagen manipuliert. (jW)
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