Zum Inhalt der Seite

Zeitung erhält Seiten aus Akten zu NSU-Terroristen

Leipzig. Im Rechtsstreit zwischen dem Verteidigungsministerium und der Tageszeitung Die Welt um die Herausgabe von 70 Personalakten der Bundeswehr mit Bezug zum NSU-Terroristen Uwe Mundlos zeichnet sich ein Teilerfolg für das Blatt ab. Der Springer-Verlag nahm am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Teil der Klage zurück, in dem die Herausgabe der gesamten Akten gefordert wurde. Nun sollen nur noch die Seiten aus den Personalakten herausgegeben werden, die Uwe Mundlos betreffen. Personenbezogene Daten Dritter in diesen Auszügen sollen jedoch geschwärzt werden. Der 7. Senat hatte den Beteiligten diese Regelung nach der mündlichen Verhandlung vorgeschlagen. Die Entscheidung darüber sollte noch am Donnerstag verkündet werden. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2019, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!