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Geheimdienst darf AfD nicht »Prüffall« nennen

Köln/Berlin. Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht als »Prüffall« bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Das Verwaltungsgericht erklärte zu seiner Entscheidung, der Bezeichnung »Prüffall« komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Sie sei daher »rechtswidrig und auch unverhältnismäßig«. Die AfD feierte die Entscheidung als Sieg. Parteichef Jörg Meuthen erklärte, die »politisch motivierte Instrumentalisierung« des Verfassungsschutzes gegen die AfD sei vorerst gescheitert. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.02.2019, Seite 1, Inland

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